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Das Gesetz ist verabschiedet, die Mitglieder des Gründungsausschusses wurden am 18. Juli offiziell benannt. Der Gründungsausschuss hat nun seine Arbeit aufgenommen. Jetzt läuft die Zeit: Das Ministerium hat die Frist der ersten Registrierung auf acht Wochen festgelegt. Diese geht also bis 19. Oktober 2023. Der gesamte Prozess soll bis 11. März 2024 abgeschlossen sein. Dann will das Ministerium das Erreichen des 60-Prozent-Quorums feststellen.

Presse

Sie sind Journalist und haben Fragen? Wir halten Sie auf dem Laufenden: Hier finden Sie Neuigkeiten und aktuelle Pressemitteilungen ebenso wie weitere interessante Informationen zum Gründungsausschuss und der Landespflegekammer.

Termine

Ab dem 26. September können Sie die Daten Ihrer Pflegekräfte auf dem Meldeportal hochladen. Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr.

Service-Telefonnummer:
0241 – 70 52 55 000

Registrierung

Momentan sind die Arbeitgeber gefragt, die bei ihnen beschäftigten Pflegefachkräfte zu melden. Pflegefachkräfte können sich noch nicht selbst registrieren. Sie erhalten Anfang Januar Post von uns, und sollen ihre Daten bestätigen.

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Unser Weg auf einen Blick

Registrierung

Der Gründungsausschuss hat am 24. August 2023 die Anschreiben an die Arbeitgeber versendet, die dann bis 19. Oktober 2023 Zeit haben, die bei ihnen tätigen Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss zu melden. Der Prozess soll bis 11. März 2024 abgeschlossen sein. Dann will das Sozialministerium das Erreichen des 60-Prozent-Quorums feststellen.

Mythos oder Fakt?

Seit Kurzem haben wir auf Social Media eine neue Serie “Mythos oder Fakt”. Hier decken wir wöchentlich einen Irrglauben auf, der bezüglich der Kammergründung kursiert. Hier finden Sie die Fakten auf einen Blick – als Postkarten aufbereitet, die Sie gerne auch ausdrucken dürfen.