Fragen und Antworten
Kurz und knapp: die wichtigsten Informationen rund um die Pflegekammer

Welche gesetzlichen Grundlagen liegen für die Erhebung der Daten von potenziellen Mitgliedern vor?
Widerspricht die Weitergabe meiner persönlichen Daten dem Recht auf Datenschutz?
Hier finden Sie entsprechende weiterführende Datenschutzhinweise über die Erhebung von Daten zur Mitgliederregistrierung.
Wen müssen die Arbeitgeber dem Gründungsausschuss entsprechend der Vorgaben aus § 2 Abs. 1 LPKG melden?
Wenn Arbeitgeber mehrere Einrichtungen verwalten, können dann die Pflegekräfte zentral erfasst werden und von einer zentralen Stelle hochgeladen werden - oder muss jede einzelne Einrichtung die Daten hochladen?
Müssen auch examinierte Pflegehilfskräfte (Krankenpflegehelfer*innen und Altenpflegehelfer*innen) gemeldet werden?
Das sind gemäß § 2 Absatz 1 LPKG BW folgende Personen: „( …) alle Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, auch mit akademischem Grad, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, die die Erlaubnis zum Führen dieser Berufsbezeichnungen besitzen und die ihren Beruf nicht nur vorübergehend und gelegentlich in Baden-Württemberg ausüben. Die Ausübung des Berufs umfasst jede Tätigkeit, bei der pflegespezifische Fachkenntnisse angewendet oder lediglich mitverwendet werden.“
Müssen auch Leiharbeits- und Leasingkräfte gemeldet werden?
Müssen auch Pflegefachkräfte gemeldet werden, die vor Jahren ihre dreijährige Ausbildung absolviert haben, sich dann aber entschlossen haben, nicht mehr vollumfänglich als Pflegekraft tätig zu sein - obwohl sie durch den Arbeitgeber als Helfer geführt werden?
Im Rahmen des Mitgliederanschreibens können diese dann gegen eine Pflichtmitgliedschaft einen Einwand erheben. Dies wird dann durch den Gründungsausschuss geprüft.
Müssen auch Beschäftigte gemeldet werden, die such außerhalb der Lohnfortzahlung befinden (z.B. Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit etc.)?
Müssen auch Kolleg:innen gemeldet werden, die sich im Ruhestand befinden?
Wenn ein Mitarbeitender langezeitkrank ist und aller Wahrscheinlichkeit nach ab November nicht mehr arbeitsfähig sein wird, muss er gemeldet werden?
Müssen eigentlich auch Arbeitgeber Mitglied in der Pflegekammer werden?
Was sind die nächsten Schritte?
Der Gründungsausschuss kontaktiert auf Grundlage dieser Daten die Pflegefachkräfte und informiert sie über die Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Baden-Württemberg – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (siehe Frage, wer Kammermitglied ist). Der Gründungsausschuss informiert die Pflegefachkräfte darüber, dass er die Registrierung anhand der vom Arbeitgeber übermittelten Daten durchführen werde – es sei denn, die Pflegefachkraft lege innerhalb von 6 Wochen postalisch oder digital Einwendung gegen die Registrierung ein. Die Einwendung muss einer Person eindeutig zuordenbar sein; eine ausreichende Dateneingabe für die Einwendung besteht aus Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Einwendungsgrund.
Der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Berufs (Berufsurkunde) kann vom Kammermitglied innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Einwendungsfrist in Kopie nachgereicht werden. In dieser Zeit gilt die Pflegefachperson als vollständig registriert.
Die Registrierung der Mitglieder begründet die Wahrnehmung der Rechte zur Mitbestimmung und zur Beteiligung an der Wahl der Vertreterversammlung.
Ich erhalten im Januar 2024 keine Post vom Gründungsausschuss, bin aber als Pflegefachkraft in Baden-Württemberg tätig. Was kann/muss ich tun?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie folgende Daten direkt an info@pflegekammer-bw.de senden:
1.Vor- und Familienname
2. frühere Namen
3. Geburtsdatum
4. Dienst- und Privatanschrift sowie E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
5. Berufsbezeichnung nach § 2 Abs.1 LPKG und Ihre Berufsurkunde
Bis wann müssen die Arbeitgeber die Pflegefachkräfte melden?
Was passiert, wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist?
Was wird die Pflegekammer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen?
Zukünftig wird die Kammer immer dann aktiv werden und auf die anderen Akteure zugehen, wenn beispielsweise Rahmenbedingungen verhindern, dass Kammerangehörige ihre Berufspflichten laut Berufsordnung erfüllen können. Sie wird ihren Einfluss also indirekt geltend machen und ggf. im konkreten Einzelfall aktiv werden, etwa einen Arbeitgeber durch den Besuch eines „Ombudsmannes“ oder einer „Ombudsfrau“ auf bekannt gewordene Missstände hinweisen und eine Beratung zur Überwindung der Probleme anbieten.
Kann die Pflegekammer Einfluss auf die Vergütung nehmen?
Indirekt aber wird sie im Gespräch mit den anderen Akteuren – etwa über die Festlegung in den Berufs- und Weiterbildungsordnungen – Einfluss auf die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche nehmen und damit auch Grundlagen für die Verhandlungen zu Tarifverträgen beisteuern.
Wie hoch wird der monatliche Mitgliedsbeitrag sein?
Der Mitgliedsbeitrag wird anhand einer Tabelle verdienstabhängig berechnet, so dass Personen mit einem höheren Einkommen auch höhere Beiträge zahlen und Personen mit niedrigerem Einkommen, die z.B. in Teilzeit arbeiten, weniger bezahlen. Es wird bei der Erhebung auf soziale Gerechtigkeit geachtet.
Als unabhängiges Selbstverwaltungsorgan muss sich die Pflegekammer, so wie die bereits bestehende Heilberufe-Kammern, selbst finanzieren. Die Pflegekammer hat die Möglichkeit, im ersten Jahr ihres Bestehens einen pauschalen monatlichen Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Euro zu erheben.
- Die Höhe der Kammerbeiträge in Baden-Württemberg steht aktuell noch nicht fest. Diese wird vom Umfang der festgelegten Leistung und Aufgaben der Pflegekammer abhängen.
- Die Höhe errechnet sich als prozentualer Anteil vom jeweiligen Einkommen des Mitgliedes.
- Die Höhe bemisst sich nach einer sozialen Staffelung und wird unter Berücksichtigung sozialer Aspekte durch die Vertreter:innenversammlung der Pflegekammer festgelegt.
- Der Beitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
Gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die individuellen Beitragszahlungen für die künftige Kammer übernehmen - wie zum Teil in Rheinland-Pfalz?
Freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber werden voraussichtlich möglich sein. Die Landespflegekammer wird dies eigenverantwortlich in ihrer Beitragsordnung regeln.
Wie nimmt die Pflegekammer auf die Gestaltung des Gesundheitswesens Einfluss?
Wie kann jeder Einzelne über die Kammer Einfluss nehmen?
- Die Vertreterversammlung wird von allen Kammermitgliedern gewählt, jede Person, die Kammermitglied ist, kann sich zur Wahl stellen.
- Jedes Kammermitglied kann an allen Vertreterversammlungen teilnehmen.
- Jedes Mitglied kann die gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung jederzeit ansprechen und über berufliche Erkenntnisse oder Erlebnisse informieren.
- Jeder hat zudem die Möglichkeit, der unabhängigen Ethikkommission Sorgen und Probleme zu schildern.
- Jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, in Ausschüssen mitzuarbeiten.
Kann die Pflegekammer etwas bei den Themen Überbelastung, Personalnotstand und überbordende Bürokratie tun?
Und ja, selbstverständlich kann eine Pflegekammer auch bei diesen Themen tätig werden.
Stellt die Pflegekammer eine Konkurrenz für Gewerkschaft, Berufsverbände oder Wohlfahrtsverbände dar?
Das Ziel ist vielmehr ein konstruktives Zusammenwirken von Pflegekammer, Gewerkschaften und Berufsverbänden, um die Berufsgruppe der Pflegenden nachhaltig zu stärken.
Auch zu anderen Wohlfahrtsverbänden oder Trägerzusammenschlüssen stellt die Pflegekammer keine Konkurrenz dar. Sie übernimmt keine Aufgaben der Wohlfahrtspflege. Die Landespflegekammer wird auch nicht an den Leistungsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern beteiligt, wird aber wahrscheinlich – ähnlich des Landesseniorenrates – einen Sitz dort erhalten.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Durch die Bündelung der Kräfte ergeben sich für Sie als Mitglied folgende Vorteile:
- Die Pflegekammer vertritt Ihre Rechte und unseren Beruf gegenüber Politik und Gesellschaft, u.a. in wichtigen Bundes- und Landesgremien.
- Ihnen stehen Informationen und Beratung (fachlich, rechtlich und ethisch) in Fragen der Berufsausübung zu.
- Sie können eine Ethikkommission oder eine Schlichtungsstelle anrufen.
- Sie sind wahlberechtigt und können als Mitglied der Kammerversammlung kandidieren.
- Sie sind berechtigt, an Sitzungen der Kammerversammlungen teilzunehmen.
- Sie haben die Möglichkeit, sich als Expert*in in die Arbeit der Ausschüsse einzubringen.
- Sie können sich bei regionalen Veranstaltungen aktiv an pflegeberuflichen Entwicklungen innerhalb der Pflegekammer beteiligen.
Kann man die Pflegekammer bei Missständen in Unternehmen kontaktieren?
Die Pflegekammer kann in solchen Fällen beispielsweise beratend tätig werden und Unterstützung bei der Konfliktlösung bieten. Auch kann sie bei Bedarf weitere Schritte einleiten, um die Einhaltung von Standards und Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Dabei arbeiten die Pflegekammern oft eng mit anderen Stellen, wie den zuständigen Aufsichtsbehörden oder der Berufsgenossenschaft, zusammen.
Was sind die Aufgaben einer Pflegekammer?
Zudem hat die Pflegekammer das politische Ziel, die professionelle pflegerische und medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen. Dafür wird die Kammer an vielen Tischen sitzen, an denen Entscheidungen zur pflegerischen Versorgung getroffen werden, zu denen Berufsverbände und Gewerkschaften nicht geladen werden. Durch den Status als Heilberufekammer bekommt die Profession in solchen Gremien Mitbestimmungsrechte.
Auch gilt es für die künftige Pflegekammer Baden-Württemberg, Qualitätsmaßnahmen vorzunehmen und bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mitzuwirken. Perspektivisch soll die Pflegekammer die Aufgaben zur Weiterbildung und Fortbildung übernehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Fachkunde und Erfahrung aller Pflegefachkräfte aus allen Bereichen gefragt.
Ziel einer Pflegekammer ist es, den Pflegefachkräften eine starke berufliche Selbstbestimmung zu geben, wodurch sie ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln können.
Warum muss ich Pflichtmitglied in der Pflegekammer werden?
Das wiederum erfordert eine Pflichtmitgliedschaft. Denn nur bei Erfassung aller Mitglieder ist auch eine sachgemäße Berufsaufsicht im Rahmen der Selbstverwaltung und die Übernahme der im vorliegenden Gesetz näher konkretisierten Aufgaben gewährleistet – insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung und der Qualitätssicherung.
Die Landespflegekammer Baden-Württemberg kann für die Berufsangehörigen die ihr zugedachte Rolle nur einnehmen, wenn sie für alle Pflegekräfte ein Vertretungsmandat innehat. Ein freiwilliger Zusammenschluss der Pflegeberufe erreicht dieses Ziel nicht, da damit nicht eine vollständige Repräsentanz des Berufsstands gewährleistet ist und die Zusammensetzung vom Zufall abhinge.
Kann ich freiwilliges Mitglied der Landespflegekammer Baden-Württemberg werden?
Ob und wer dann in einer künftigen Pflegekammer freiwillig Mitglied werden kann, legt die Vertreterversammlung fest.
In welchen politischen Gremien wird die Pflegekammer vertreten sein?
- Landesgesundheitskonferenz
- Sektorenübergreifender Landesausschuss für Gesundheit und Pflege
- Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention
- Landesausschuss Krankenhausplanung
- Ethikkommission der Ärztekammern und Universitätskliniken
Die spezifischen Gremien, in denen die Pflegekammer vertreten sein wird – wie dem Fachbeirat DeQs oder der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg – können je nach Region variieren.
Durch den Status als Heilberufekammer bekommen wir in solchen Gremien mehr Mitbestimmungsrechte als sie Berufsverbänden oder Gewerkschaften zugstanden würden.
Die Hauptaufgabe der Kammer ist es auch in diesen Gremien, die Interessen der Berufsgruppe der Pflegenden zu vertreten und sich für die Verbesserung der Pflegebedingungen und der Pflegequalität einzusetzen. In allen Gremien kann die Pflegekammer dann ihre Position und ihre Anliegen vertreten, um politische Entscheidungen und Maßnahmen zu beeinflussen, die sich auf die fachpflegerische Versorgung auswirken.
Warum muss ich Pflichtmitglied in der Pflegekammer werden?
Das wiederum erfordert eine Pflichtmitgliedschaft. Denn nur bei Erfassung aller Mitglieder ist auch eine sachgemäße Berufsaufsicht im Rahmen der Selbstverwaltung und die Übernahme der im vorliegenden Gesetz näher konkretisierten Aufgaben gewährleistet – insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung und der Qualitätssicherung.
Die Landespflegekammer Baden-Württemberg kann für die Berufsangehörigen die ihr zugedachte Rolle nur einnehmen, wenn sie für alle Pflegekräfte ein Vertretungsmandat innehat. Ein freiwilliger Zusammenschluss der Pflegeberufe erreicht dieses Ziel nicht, da damit nicht eine vollständige Repräsentanz des Berufsstands gewährleistet ist und die Zusammensetzung vom Zufall abhinge.
Die zahlenmäßige Erfassung der Pflegenden wird oft als Argument für die Errichtung einer Kammer aufgeführt. Warum kann die Statistik, wie viele Pflegefachkräfte es gibt, nicht über das Finanzamt oder dem Regierungspräsidium erfragt werden?
Wer wird die Pflegekammer leiten und dort arbeiten?
Die Pflegekammer selbst wird aus Pflegefachkräften bestehen, die von der Profession gewählt werden. Der Vorstand wird von den gewählten Mitgliedern der Vertreterversammlung gewählt und besteht ebenfalls aus Pflegefachkräften. Auch die Kammermitglieder werden ehrenamtlich tätig sein und von einer hauptamtlich geführten Geschäftsstelle unterstützt.
Warum bietet die Pflegekammer keine eigene Altersvorsorge an?
Aus dem bestehenden Sozialrecht heraus wäre eine eigene Altersvorsorge mit dem Aufbau eines eigenen Versorgungswerks verbunden, das wiederum verpflichtend für alle Kammermitglieder wäre. Da dies massive Konsequenzen für die Solidargemeinschaft nach sich zieht, ist es gesetzlich nicht mehr möglich.
In welchem Umfang müssen zukünftig Pflichtfortbildungen besucht und nachgewiesen werden? Müssen diese selbst bezahlt werden?
Ordnet der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Fortbildung an oder handelt es sich um eine Pflichtschulung, ist dies vergütungspflichte Arbeitszeit und der Arbeitgeber muss diese bezahlen. Dabei sollte individuell geprüft werden, ob Bildungsurlaub oder eine Förderung durch einen sogenannten Bildungsgutschein möglich ist.
Darüber hinaus sollte auch bereits jetzt das Interesse des Berufsstandes bestehen, in seinem Fachgebiet up to date zu sein und sein Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Viele Pflegefachkräfte haben ein Interesse an Fort- und Weiterbildungen, um weitere berufliche Kompetenzen zu erhalten und ihr Wissen zu festigen und zu fördern. Wie derzeit auch liegt die Kostenübernahme für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Verhandlungsmasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Fakt ist, dass Arbeitgeber, die großzügig Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, auf dem Arbeitsmarkt klare Vorteile haben.
Derzeit schreiben andere die Fort- und Weiterbildungsordnung der Pflege. Die Erarbeitung der Inhalt der Weiterbildungs- und Fortbildungsordnung wäre ein wichtiger Fokus der zukünftigen Pflegekammer Baden-Württemberg.