Sachstand zu fehlenden oder falschen Anschreiben

Die Registrierung ist in vollem Gange, seit 8. Januar 2024 werden die Anschreiben an die gemeldeten 116.000 Pflegefachpersonen versendet. In diesem Zusammenhang ist es vermehrt zu Rückmeldungen bei uns gekommen, dass Personen fehlerhafte Anschreiben erhalten oder gar keines bekommen haben. Wir sind diesen Meldungen sorgsam nachgegangen und konnten alle uns gemeldeten Fälle bearbeiten. Alle Pflegefachpersonen, die uns von ihren Arbeitgebern gemeldet aber aus verschiedenen Gründen noch nicht angeschrieben wurden, bekommen zeitnah ihr Anschreiben. Damit sind alle in der Lage, sich bis zum 23.02.2024 für oder gegen eine Kammer auszusprechen.

Wir bitten um Verständnis, dass es bei der immensen Zahl von Pflegefachpersonen, deren Daten innerhalb kürzester Zeit für die Registrierung erhoben werden mussten, auch zu technischen Problemen kommen kann. Wir versichern, dass dies bei einem geringen Anteil – verglichen an der Gesamtzahl der Anschreiben – vorgekommen ist und wir diese Probleme behoben haben. Das IT-Dienstleistungsunternehmen, das das Sozialministerium mit dem Registrierungsverfahren betraut hat, bringt zwar Erfahrungen aus den Registrierungsprozessen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit. Es gab jedoch aufgrund der bei uns anders geregelten Registrierung Parameter, bei denen es keine Erfahrungswerte gab und die daher noch nicht im Vorfeld auf Störanfälligkeiten geprüft werden konnten.

Sollten Sie bis 06.02.2024 noch kein Anschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte unter: info@pflegekammer-bw.de

 

Sollten Arbeitgebern auffallen, dass nicht alle an den Gründungsausschuss übermittelten Pflegefachpersonen in ihrem Unternehmen ein Anschreiben bekommen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: info@pflegekammer-bw.de

Online-Zugang und Datenstammblatt

Es kam aufgrund falscher oder fehlender Übermittlung der Geburtsdaten durch die Arbeitgeber anfänglich zu Schwierigkeiten bei einigen Pflegefachpersonen, die ihre Einwendung über das Online-Portal abgeben wollten. Wir haben unter Hochdruck mit dem IT-Dienstleister hierfür nach einer Lösung gesucht und diese gefunden. Seit der KW 4 können sich alle Pflegefachpersonen ohne ihr Geburtsdatum einloggen. Dieses muss – auch auf dem Datenstammblatt – nicht angegeben werden.

 

Darüber hinaus hat jede Pflegefachperson mit dem Anschreiben auch einen Vordruck für eine Einwendung sowie einen frankierten Rückumschlag erhalten. Eine Einwendung konnte also zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Der Registrierungsprozess

Es war zu keinem Zeitpunkt davon die Rede, dass alle Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg über die Kammergründung entscheiden können. Das ist auch schlicht nicht möglich, da wir gar nicht wissen, wie viele Pflegende es hierzulande gibt. Wir wissen, dass auch dem Sozialministerium keine vollständige Liste aller Arbeitgeber vorlag und wir somit keinen vollständige Datenbasis hatten. Daher konnten auch nicht alle Pflegefachpersonen durch die Arbeitgeber gemeldet wurden. Es ist also bereits jetzt klar, dass die tatsächliche Anzahl der Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg über den 116.000 liegen wird. Das war in den anderen Bundesländern im Übrigen ebenfalls der Fall.

 

Im Landespflegekammergesetz steht deutlich, dass die Anzahl der Pflegefachpersonen aus der aktuellen Krankenhaus- und Pflegestatistik des Statischen Landesamtes für das Quorum als 100 % Grundlage dienen. Die 60 % beziehen sich daher auf die Grundgesamtheit von 113.435 Pflegefachpersonen. Diese Anzahl an Pflegefachpersonen galt es zu erreichen. Dies haben wir mehr als erfüllt, indem wir 116.000 an uns gemeldete Pflegefachpersonen angeschrieben haben.

Informationen für Arbeitgeber

Sie als Arbeitgeber haben Post vom Gründungsausschuss bekommen und hatten Zeit, bis 19. Oktober 2023 (und ggf. Nachfrist) die bei Ihnen beschäftigten Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss zu melden. 

Schon ab Zugang des Anschreibens des Gründungsausschusses Ende August haben Sie die Möglichkeit, über das Meldeportal eine CSV-Datei herunterzuladen, mit der Sie die Datenübertragung vorbereiten können. 

Portal zur Dateneinreichung: www.meldeportal.pflegekammer-bw.de
Benutzername: <<Webuser>>
Passwort: <<Webpass>>

Sie haben kein Anschreiben bekommen oder dieses verlegt? Kein Problem. Schreiben Sie eine kurze E-Mail an info@pflegekammer-bw.de und wir lassen Ihnen dieses noch einmal zukommen.

Im Downloadbereich weiter unten finden Sie weitere Informationen, falls Ihre Beschäftigten die Rechtsgrundlage der übermittelten Daten wissen wollen oder weiteren Informationsbedarf haben. Diese Infos können (und sollen) Sie gerne an Ihre Arbeitnehmer weitergeben. 

Informationen für Pflegekräfte

Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber ist § 44 Absatz 4 Landespflegekammergesetz (LPKG). Die Arbeitgeber wurden aufgefordert, die Daten der nach § 2 Absatz 1 LPKG tätigen Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss der Landespflegekammer zu melden. Dies ist DSGVO-konform erfolgt.

Als Pflegefachkräfte müssen Sie vorerst nichts unternehmen. Sie werden vom Gründungsausschuss Anfang 2024 angeschrieben und gebeten, Ihre gemeldeten Daten zu überprüfen. Zudem werden Sie dann über die Möglichkeit der Einwendung informiert. 

Erst im zweiten Schritt – nachdem das Quorum vom Sozialministerium festgestellt wurde – werden Sie als Pflegefachkräfte die Möglichkeit haben, sich selbst zu registrieren. Momentan sieht das Meldeverfahren nur eine Meldung durch den Arbeitgeber vor.

Für Sie wichtig ist: Nur registrierte Pflegefachkräfte, die in Baden-Württemberg arbeiten, haben die Möglichkeit, bei der Wahl zur Vertreterversammlung ihr aktives und passives Wahlrecht auszuüben.

Sie fragen sich, welche Vorteile eine Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Baden-Württemberg für Sie persönlich hat? Dann informieren Sie sich hier. Zusammengefasst sprechen folgende Punkte für eine Pflegekammer:

  • Eine Landespflegekammer hat Mitsprache in Entscheidungsgremien und ist damit zu allen relevanten gesetzlichen Entscheidungen stimmberechtigt . Das hilft, Ihre Interessen als Pflegefachperson besser zu vertreten und sich aktiv auch für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sie stärkt damit die Stellung der Pflegeberufe im Gesundheitswesen.
  •  Eine Landespflegekammer setzt sich für einen verlässlichen Personalschlüssel ein und stellt eine Lobbyvertretung innerhalb des deutschen Gesundheitswesens dar, die die ganze Profession Pflege vertritt. Bislang wird die Pflege nämlich nicht mitgedacht, weil sie keine Selbstverwaltung als Ansprechpartner hat.
  • Sie geben sich selbst eine Berufsordnung und überwachen diese – nicht andere Professionen. Und wer weiß besser, was die Aufgaben der Pflege sind, als die Profession selbst?
  • Mit der Landespflegekammer erhält auch die Profession Pflege, als die größte im deutschen Gesundheitswesen, eine Stimme und bildet zusammen mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften eine legitime Interessensvertretung.
  • Sie als Profession arbeiten selbst eine bedarfsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung aus und haben künftig den Prüfungsvorsitz bei staatlichen Abschlussprüfungen. Der Prüfungsvorsitz wird dann ausschließlich von Berufsangehörigen ausgeübt, nicht wie zuvor häufig durch Angehörige anderer Professionen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Selbstständigkeit der pflegerischen Profession.
  • Eine Landespflegekammer ermittelt zudem den Bedarf an Pflegefachpersonen sowie Ausbildungsplätzen, so dass wir endlich valide Zahlen haben, die angesichts des Fachkräftemangels mehr als nötig sind – auch, um politisch Gehör zu finden. 
  • Zudem erhalten Sie als Mitglied kostenfreie Beratung zu rechtlichen, ethischen, berufspolitischen, standesrechtlichen und fachlichen Fragestellungen. 
  • Die Landespflegekammer dient zudem als Mittler zwischen Mitgliedern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Ihnen und Ihren Kolleg:innen oder Vorgesetzten, wenn Sie sich beispielsweise in pflegefachlichen Fragen nicht einigen können oder sie eine ärztliche Anordnung ausführen sollen, die nicht den Vorgaben entspricht. Und sollte es zu einem Fehlverhalten einzelner Berufsangehöriger, kann dies der Landespflegekammer gemeldet werden. Diese geht dem Verdacht nach und sanktioniert diesen ggf.
  • Eine Landespflegekammer schafft für Sie Rechtssicherheit bei Schnittstellenaufgaben mit anderen Berufen.
  • u.v.m.

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Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. Sie können sich gerne an uns wenden und erreichen uns unter der Telefonnummer 0711-769 794 0.