
Informationen für Arbeitgeber
Sie als Arbeitgeber haben Post vom Gründungsausschuss bekommen und haben nun Zeit, bis 19. Oktober 2023 (und ggf. Nachfrist) die bei Ihnen beschäftigten Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss zu melden.
Schon ab Zugang des Anschreibens des Gründungsausschusses Ende August haben Sie die Möglichkeit, über das Meldeportal eine CSV-Datei herunterzuladen, mit der Sie die Datenübertragung vorbereiten können.
Portal zur Dateneinreichung: www.meldeportal.pflegekammer-bw.de
Benutzername: <<Webuser>>
Passwort: <<Webpass>>
Sie haben kein Anschreiben bekommen oder dieses verlegt? Kein Problem. Schreiben Sie eine kurze E-Mail an info@pflegekammer-bw.de und wir lassen Ihnen dieses noch einmal zukommen.
Im Downloadbereich weiter unten finden Sie weitere Informationen, falls Ihre Beschäftigten die Rechtsgrundlage der übermittelten Daten wissen wollen oder weiteren Informationsbedarf haben.
Informationen für Pflegekräfte
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber ist § 44 Absatz 4 Landespflegekammergesetz (LPKG). Die Arbeitgeber wurden aufgefordert, die Daten der nach § 2 Absatz 1 LPKG tätigen Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss der Landespflegekammer zu melden.
Als Pflegefachkräfte müssen Sie vorerst nichts unternehmen. Sie werden vom Gründungsausschuss Anfang 2024 angeschrieben und gebeten, Ihre gemeldeten Daten zu überprüfen. Zudem werden Sie dann über die Möglichkeit des Widerspruchs informiert.
Erst im zweiten Schritt – nachdem das Quorum vom Sozialministerium festgestellt wurde – werden Sie als Pflegefachkräfte die Möglichkeit haben, sich selbst zu registrieren. Momentan sieht das Meldeverfahren nur eine Meldung durch den Arbeitgeber vor.
Für Sie wichtig ist: Nur registrierte Pflegefachkräfte, die in Baden-Württemberg arbeiten, haben die Möglichkeit, bei der Wahl zur Vertreterversammlung ihr aktives und passives Wahlrecht auszuüben.
Sie fragen sich, welche Vorteile eine Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Baden-Württemberg für Sie persönlich hat? Dann informieren Sie sich hier. Zusammengefasst sprechen folgende Punkte für eine Pflegekammer:
- Eine Landespflegekammer hat Mitsprache in Entscheidungsgremien und ist damit zu allen relevanten gesetzlichen Entscheidungen stimmberechtigt . Das hilft, Ihre Interessen als Pflegefachperson besser zu vertreten und sich aktiv auch für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sie stärkt damit die Stellung der Pflegeberufe im Gesundheitswesen.
- Eine Landespflegekammer setzt sich für einen verlässlichen Personalschlüssel ein und stellt eine Lobbyvertretung innerhalb des deutschen Gesundheitswesens dar, die die ganze Profession Pflege vertritt. Bislang wird die Pflege nämlich nicht mitgedacht, weil sie keine Selbstverwaltung als Ansprechpartner hat.
- Sie geben sich selbst eine Berufsordnung und überwachen diese – nicht andere Professionen. Und wer weiß besser, was die Aufgaben der Pflege sind, als die Profession selbst?
- Mit der Landespflegekammer erhält auch die Profession Pflege, als die größte im deutschen Gesundheitswesen, eine Stimme und bildet zusammen mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften eine legitime Interessensvertretung.
- Sie als Profession arbeiten selbst eine bedarfsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung aus und haben künftig den Prüfungsvorsitz bei staatlichen Abschlussprüfungen.
- Eine Landespflegekammer ermittelt zudem den Bedarf an Pflegefachpersonen sowie Ausbildungsplätzen, so dass wir endlich valide Zahlen haben, die angesichts des Fachkräftemangels mehr als nötig sind – auch, um politisch Gehör zu finden.
- Zudem erhalten Sie als Mitglied kostenfreie Beratung zu rechtlichen, ethischen, berufspolitischen, standesrechtlichen und fachlichen Fragestellungen.
- Die Landespflegekammer dient zudem als Mittler zwischen Mitgliedern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Ihnen und Ihren Kolleg:innen oder Vorgesetzten, wenn Sie sich beispielsweise in pflegefachlichen Fragen nicht einigen können oder sie eine ärztliche Anordnung ausführen sollen, die nicht den Vorgaben entspricht.
- Eine Landespflegekammer schafft für Sie Rechtssicherheit bei Schnittstellenaufgaben mit anderen Berufen.
- u.v.m.
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